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Statuten des Vereins für ausserbetriebliche Anlässe genannt "Montagsclub"

 

 

Zweck und Sinn des sog. "Montagsclub" ist die Erhaltung gemeinsamer Interessen sowie die Freude über den 1. geschafften Arbeitstag der Woche.

 

Jeden Montag Abend pünktlich um 20.00.00 treffen sich die Mitglieder zu einem gemeinsamen Treff.

Die Abwesenheit eines Mitgliedes hat durch mündliche oder schriftliche Abmeldung bei einem anderen Mitglied zu erfolgen. Wird dies aus irgendeinem Grund unterlassen, wird der Abwesende zu Fr. 30.-- verdonnert, welche auf das Vereinskonto einzuzahlen sind. Ausreden werden keine akzeptiert, da mit den heutigen Kommunikationsmittel eine rechtzeitige Abmeldung kein grosser Aufwand mehr ist. Bei einer Verspätung von unter 15 Minuten wird von den Fr. 30.-- Strafe abgesehen, dafür ist eine Vereinsrunde zu zahlen.

Die Abmeldung ist obligatorisch.

Als Zeichen der Anerkennung wird jedem Mitglied eine Member-Card ausgehändigt.

Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 50.-- pro Monat. Dieser Beitrag ist jeweils bis Monatsende unserem Kassier oder auf das Bankkonto zu überweisen. Als Finanzkontrolle hat der Kassier in regelmässigen Abständen eine Abrechnung mit Bankauszug zu organisieren und diese der Generalversammlung öffentlich zu zeigen.

Die Generalversammlung findet jeweils am ersten Montag des Monats April statt.

Der Fonds aus dem Mitgliederbeitrag wird erst bei Einverständnis aller Gründungsmitglieder aufgelöst und für einen guten Zweck verwendet.

Bei längerer Abwesenheit (Militär, Unfall) ist der Beitrag auch einzuzahlen, hier entfällt allerdings die Pflicht, sich abzumelden.

 

Es unterzeichen die Gründungsmitglieder:

 

A. Platz                                             M. Tester                                         P. Geeser

..................                                       ..................                                       ..................

 

 

Vereinsstatuten Montagsclub betreffend Finanzen

 

Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 600.-- jährlich, zahlbar in 12 Raten à Fr. 50.-- monatlich, fällig jeweils per Monatsende. Mit diesem Beitrag unternimmt der Verein einmal pro Jahr eine mehrtägige Reise, an welcher jedes Vereinsmitglied teilnahmeberechtigt ist, sofern der Jahresbeitrag vollständig einbezahlt wurde.

 

Tritt ein Mitglied während des Jahres dem Verein bei, muss es den bis zum Zeitpunkt des Eintritts angefallenen Jahresbeitrag nachzahlen und ist an der Vereinsreise teilnahmeberechtigt. Anschliessend beträgt der Monatsbeitrag Fr. 50.--.

 

Der Austritt ist von Gesetzes wegen zulässig, wenn er mit Beobachtung einer halbjährigen Frist auf das Ende des Kalenderjahres erfolgt.

 

Der Montagsclub besteht rechtlich seit dem Februar 1996.

 

Die Berechtigung, vom Vereinskonto Geldbezüge zu machen, wurden an den Kassier Patrik Geeser sowie an den Präsidenten Martin Tester übergeben.

 

 

Chur, 5.9.1998/Aktuar